Anlage 10 PStV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.11.2018 geltenden Fassung | Anlage 10 PStV n.F. (neue Fassung) in der am 01.11.2018 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1768 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 10 (zu § 29) Niederschrift über die Eheschließung | |
(Text alte Fassung)![]() ![]() * Abschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt. Die Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu ergänzen. | (Text neue Fassung)![]() ![]() |