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§ 3 - Fischseuchenverordnung (FischSeuchV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 24.11.2008 BGBl. I S. 2315 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
Geltung ab 29.11.2008; FNA: 7831-1-54-4 Tierseuchenbekämpfung
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§ 3 Genehmigungspflicht



Wer in einem

1.
Aquakulturbetrieb,

2.
Verarbeitungsbetrieb, in dem Fische aus Aquakultur getötet werden, oder

3.
Weichtierzuchtgebiet gelegenen Versand- oder Reinigungszentrum

Fische hält, verbringt oder abgibt oder tote Fische oder Teile davon verbringt, abgibt oder verwertet, bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Satz 1 gilt nicht, soweit die Tätigkeit in einem Aquakulturbetrieb der Registrierung nach § 6 bedarf.

 
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Zitierungen von § 3 Fischseuchenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FischSeuchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FischSeuchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 FischSeuchV Anwendungsbereich
... sowie zu Zierzwecken nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10 und 13 bis 16 keine Anwendung, soweit 1. keine direkte Verbindung des Wassers ...
§ 4 FischSeuchV Genehmigung
... 7 und 8 erfüllt werden sowie 2. im Falle eines Betriebes im Sinne des § 3 Nr. 2 oder 3 dieser über eine eigene Abwasseraufbereitungsanlage verfügt, die die ...
§ 5 FischSeuchV Genehmigungsantrag
... die Verschleppung von Seuchen verhindert wird. Im Falle eines Betriebes im Sinne des § 3 Nr. 2 oder 3 sind darüber hinaus Angaben zur Behandlung der Abwässer zu machen.  ...
§ 6 FischSeuchV Registrierung
... direkt an den Endverbraucher abgeben, in den Verkehr bringen, eine in § 3 genannte Tätigkeit ausübt, bedarf der Registrierung. (2) Die Anzeige zur ...
§ 7 FischSeuchV Untersuchungen, Mitteilungspflicht (vom 03.10.2014)
... Wer eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach § 3 ausübt, hat die in der Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für die ...
§ 9 FischSeuchV Überwachung (vom 14.12.2019)
... jeweils geltenden Fassung in Betrieben, in denen eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach § 3 ausgeübt wird, Untersuchungen nach Maßgabe der in Anhang III Teil B Spalte 5 der ...
§ 29 FischSeuchV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Genehmigung nach § 3 Satz 1 einen Fisch hält, verbringt oder abgibt oder einen toten Fisch oder einen Teil davon ...
§ 30 FischSeuchV Übergangsbestimmungen
... I S. 3563) angezeigt sind, gelten, 1. soweit sie in den Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 fallen, als vorläufig genehmigt oder 2. soweit sie in den Anwendungsbereich ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung und zur Änderung der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 24.09.2014 BGBl. I S. 1558
Artikel 1 FischSeuchVuaÄndV Änderung der Fischseuchenverordnung
... folgt gefasst: „(1) Wer eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach § 3 ausübt, hat die in der Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für die ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 30 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Fischseuchenverordnung
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne Genehmigung nach § 3 Satz 1 einen Fisch hält, verbringt oder abgibt oder einen toten Fisch oder einen Teil davon ...