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Anlage 1 - Fischseuchenverordnung (FischSeuchV k.a.Abk.)
Artikel 1 V. v. 24.11.2008 BGBl. I S. 2315 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 19.11.2019 BGBl. I S. 1862
Geltung ab 29.11.2008; FNA: 7831-1-54-4 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 29.11.2008; FNA: 7831-1-54-4 Tierseuchenbekämpfung
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Anlage 1 (zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 20, 28) Liste der Seuchen
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Seuchen | Untersuchungsmethoden | Empfängliche Arten | ||||
histo- logisch | mole- kular- bio- logisch | para- sito- logisch | viro- logisch | |||
1. Exotische Seuchen | ||||||
Fische: | Epizootische Häma- topoetische Nekrose | X | X | Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Europäischer Flussbarsch (Perca fluviatilis) | ||
Weichtiere: | Infektion mit Bona- mia exitiosa | X | X | Australische Flachauster (Ostrea angasi), Chilenische Flachauster (Ostrea chilensis) | ||
Infektion mit Perkin- sus marinus | X | X | Pazifische Auster (Crassostrea gigas), Amerikanische Auster (Crassostrea virginica) | |||
Infektion mit Micro- cytos mackini | X | X | Pazifische Auster (Crassostrea gigas), Amerikanische Auster (Crassostrea virginica), Westamerikanische Auster (Ostrea conchaphila), Europäische Auster (Ostrea edulis) | |||
Krebstiere: | Taura-Syndrom | X | Atlantische Weiße Garnele (Penaeus setiferus), Pazifische Blaue Garnele (Penaeus stylirostris), Pazifische Weiße Garnele (Penaeus vannamei) | |||
Yellowhead Disease | X | Atlantische Braune Garnele (Penaeus aztecus), Nördliche Rosa Garnele (Penaeus duorarum), Radgarnele (Penaeus japonicus), Schwarze Tiger- garnele (Penaeus monodon), Atlantische Weiße Garnele (Penaeus setiferus), Pazifische Blaue Garnele (Penaeus stylirostris), Pazifische Weiße Garnele (Penaeus vannamei) | ||||
2. Nicht exotische Seuchen | ||||||
Fische: | Virale hämorrha- gische Septikämie | X | X | Hering (Clupea spp.), Felchen (Corego- nus sp.), Hecht (Esox lucius), Schellfisch (Gadus aeglefinus), Pazifischer Kabeljau (Gadus macrocephalus), Dorsch (Gadus morhua), Pazifischer Lachs (Oncorhyn- chus spp.), Regenbogenforelle (Oncor- hynchus mykiss), Seequappe (Onos mustelus), Forelle (Salmo trutta), Stein- butt (Scophthalmus maximus), Sprotte (Sprattus sprattus), Äsche (Thymallus thymallus), Japanische Flunder (Para- lichthys olivaceus) | ||
Infektiöse hämato- poetische Nekrose | X | X | Keta-Lachs (Oncorhynchus keta), Silberlachs (Oncorhynchus kisutch), Japan-Lachs (Oncorhynchus masou), Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Rotlachs (Oncorhynchus nerka), Biwa-Forelle (Oncorhynchus rhodurus), Königslachs (Oncorhynchus tshawytscha), Atlantischer Lachs (Salmo salar) | |||
Koi-Herpes-Infektion | X | X | Karpfen (Cyprinus carpio) | |||
Infektiöse Anämie der Lachse: Infektion mit Genotyp HPR- deletiert der Art Isa- virus | X | X | Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss), Atlantischer Lachs (Salmo salar), Forelle (Salmo trutta) | |||
Weichtiere: | Infektion mit Martei- lia refringens | X | X | Australische Flachauster (Ostrea angasi), Chilenische Flachauster (Ostrea chilensis), Europäische Auster (Ostrea edulis), Argentinische Auster (Ostrea puelchana), Miesmuschel (Mytilus edulis), Mittelmeermiesmuschel (Mytilus galloprovincialis) | ||
Infektion mit Bona- mia ostreae | X | X | Australische Flachauster (Ostrea angasi), Chilenische Flachauster (Ostrea chilensis), Westamerikanische Auster (Ostrea conchaphila), Asiatische Auster (Ostrea denselammellosa), Europäische Auster (Ostrea edulis), Argentinische Auster (Ostrea puelchana) | |||
Krebstiere: | Weißpünktchen- krankheit | X | alle zehnfüßigen Krebstiere (Ordnung der Dekapoden) |
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung und zur Änderung der Tierimpfstoff-Kostenverordnung V. v. 24. September 2014 BGBl. I S. 1558 m.W.v. 3. Oktober 2014
Frühere Fassungen von Anlage 1 Fischseuchenverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 03.10.2014 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung und zur Änderung der Tierimpfstoff-Kostenverordnung vom 24.09.2014 BGBl. I S. 1558 |
aktuell vorher | 01.01.2013 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung vom 14.12.2012 BGBl. I S. 2697 |
aktuell | vor 01.01.2013 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 Fischseuchenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FischSeuchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FischSeuchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 FischSeuchV Begriffsbestimmungen (vom 08.09.2015)
... (2) Im Sinne dieser Verordnung liegt vor: 1. Ausbruch einer der in Anlage 1 Spalte 1 genannten Seuchen, wenn diese durch eine der in Anlage 1 Spalte 2 jeweils bezeichnete ... Ausbruch einer der in Anlage 1 Spalte 1 genannten Seuchen, wenn diese durch eine der in Anlage 1 Spalte 2 jeweils bezeichnete Untersuchung bei einer der in Anlage 1 Spalte 3 jeweils bezeichneten ... diese durch eine der in Anlage 1 Spalte 2 jeweils bezeichnete Untersuchung bei einer der in Anlage 1 Spalte 3 jeweils bezeichneten empfänglichen Art festgestellt worden ist; 2. ... und epidemiologischen Untersuchung den Ausbruch einer der in Anlage 1 Spalte 1 genannten Seuchen befürchten lässt. Für die Untersuchung auf ... Seuchen befürchten lässt. Für die Untersuchung auf die in Anlage 1 Spalte 1 genannten Seuchen gelten die Verfahren, die die Europäische Kommission auf Grund des ...
§ 7 FischSeuchV Untersuchungen, Mitteilungspflicht (vom 03.10.2014)
... Wer eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach § 3 ausübt, hat die in der Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für die jeweils in Anlage 1 Spalte 1 ... in der Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für die jeweils in Anlage 1 Spalte 1 genannten Seuchen empfänglich sind, nach Maßgabe des Anhangs III Teil B der ...
§ 10 FischSeuchV Schutzgebiet (vom 03.10.2014)
... Gebiet zum Schutzgebiet erklären, soweit dieses frei von einer oder mehreren der in Anlage 1 Spalte 1 Nr. 2 aufgeführten Seuchen ist. Sie teilt dem Bundesministerium die Schutzgebiete ...
§ 11 FischSeuchV Impfverbot (vom 03.10.2014)
... Impfungen gegen die in Anlage 1 Spalte 1 Nr. 1 aufgeführten Seuchen (exotische Seuchen) sind verboten. Dies gilt nicht, ... dies im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat. (2) Impfungen gegen die in Anlage 1 Spalte 1 Nr. 2 aufgeführten Seuchen (nicht exotische Seuchen) sind in einem von dieser nicht ...
§ 12 FischSeuchV Inverkehrbringen (vom 03.10.2014)
... den Verkehr gebracht werden, soweit sie die Fische am Bestimmungsort im Hinblick auf die in Anlage 1 Spalte 1 aufgeführten Seuchen nicht gefährden. (2) Die zuständige ...
§ 14 FischSeuchV Inverkehrbringen für die weitere Haltung oder den Besatz (vom 03.10.2014)
... werden dürfen, soweit sie aus einem Schutzgebiet stammen, das frei von den in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 2 aufgeführten Seuchen ist. ...
§ 15 FischSeuchV Inverkehrbringen zur Weiterverarbeitung (vom 03.10.2014)
... in Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für eine der in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 2 ... in Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für eine der in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 2 jeweils aufgeführten Seuchen empfänglich sind, und ihre Erzeugnisse ...
§ 16 FischSeuchV Inverkehrbringen wildlebender Fische (vom 03.10.2014)
... in Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten empfänglichen Arten wildlebender Fische, die nicht aus einem ... Arten wildlebender Fische, die nicht aus einem Schutzgebiet stammen, das von einer in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 2 jeweils aufgeführten Seuche frei ist, dürfen in Aquakulturbetriebe ...
§ 20 FischSeuchV Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung einer exotischen Seuche (vom 03.10.2014)
... sind nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde auf die in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 1 aufgeführte exotische Seuche zu untersuchen. Die zuständige ...
§ 28 FischSeuchV Aufhebung der Schutzmaßregeln (vom 03.10.2014)
... worden sind. (5) Nach Aufhebung der Schutzmaßregeln wegen einer in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 1 aufgeführten exotischen Seuche kann die zuständige Behörde den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung
V. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2697; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 1. FischSeuchVÄndV
... Anlage 1 Nummer 1 der Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008 (BGBl. I S. 2315), die durch Artikel 2 ...
Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung und zur Änderung der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 24.09.2014 BGBl. I S. 1558
Artikel 1 FischSeuchVuaÄndV Änderung der Fischseuchenverordnung
... „Im Sinne dieser Verordnung liegt vor: 1. Ausbruch einer der in Anlage 1 Spalte 1 genannten Seuchen, wenn diese durch eine der in Anlage 1 Spalte 2 jeweils bezeichnete ... Ausbruch einer der in Anlage 1 Spalte 1 genannten Seuchen, wenn diese durch eine der in Anlage 1 Spalte 2 jeweils bezeichnete Untersuchung bei einer der in Anlage 1 Spalte 3 jeweils bezeichneten ... diese durch eine der in Anlage 1 Spalte 2 jeweils bezeichnete Untersuchung bei einer der in Anlage 1 Spalte 3 jeweils bezeichneten empfänglichen Art festgestellt worden ist; 2. ... und epidemiologischen Untersuchung den Ausbruch einer der in Anlage 1 Spalte 1 genannten Seuchen befürchten lässt." b) In Satz 2 wird die ... Seuchen befürchten lässt." b) In Satz 2 wird die Angabe „Anlage 1 " durch die Angabe „Anlage 1 Spalte 1" ersetzt. 2. § 7 wird wie ... b) In Satz 2 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Angabe „Anlage 1 Spalte 1" ersetzt. 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... Wer eine genehmigungspflichtige Tätigkeit nach § 3 ausübt, hat die in der Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für die jeweils in Anlage 1 Spalte 1 ... in der Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für die jeweils in Anlage 1 Spalte 1 genannten Seuchen empfänglich sind, nach Maßgabe des Anhangs III Teil B der ... 11 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 und in § 12 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „Anlage 1 " durch die Angabe „Anlage 1 Spalte 1" ersetzt. 4. § 14 Absatz 4 ... in § 12 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „Anlage 1" durch die Angabe „Anlage 1 Spalte 1" ersetzt. 4. § 14 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: ... werden dürfen, soweit sie aus einem Schutzgebiet stammen, das frei von den in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 2 aufgeführten Seuchen ist." 5. In § 15 werden die ... In § 15 werden die Wörter „Fische aus Aquakultur, die für eine der in Anlage 1 Nr. 2 aufgeführten Seuchen empfänglich sind," durch die Wörter „Die in ... aufgeführten Seuchen empfänglich sind," durch die Wörter „Die in Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für eine der in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 2 ... in Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten Fische aus Aquakultur, die für eine der in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 2 jeweils aufgeführten Seuchen empfänglich sind," ersetzt. ... „Wildlebende Fische, die nicht aus einem Schutzgebiet stammen, das von einer in Anlage 1 aufgeführten Seuche frei ist, und die für diese Seuche empfänglich sind," ... die für diese Seuche empfänglich sind," durch die Wörter „Die in Anlage 1 Spalte 3 bezeichneten empfänglichen Arten wildlebender Fische, die nicht aus einem ... Arten wildlebender Fische, die nicht aus einem Schutzgebiet stammen, das von einer in Anlage 1 Spalte 1 Nummer 2 jeweils aufgeführten Seuche frei ist," ersetzt. 7. In ... frei ist," ersetzt. 7. In § 20 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Anlage 1 " durch die Angabe „Anlage 1 Spalte 1 Nummer 1" ersetzt. 8. In § 28 ... In § 20 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Angabe „Anlage 1 Spalte 1 Nummer 1" ersetzt. 8. In § 28 Absatz 5 wird die Angabe „Anlage ... Spalte 1 Nummer 1" ersetzt. 8. In § 28 Absatz 5 wird die Angabe „Anlage 1 " durch die Angabe „Anlage 1 Spalte 1 Nummer 1" ersetzt. 9. Die Anlage 1 ... 8. In § 28 Absatz 5 wird die Angabe „Anlage 1" durch die Angabe „Anlage 1 Spalte 1 Nummer 1" ersetzt. 9. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: ... 1" durch die Angabe „Anlage 1 Spalte 1 Nummer 1" ersetzt. 9. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 14, 15, ... 1" ersetzt. 9. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 20, 28) Liste der Seuchen ...
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