interne Verweise§ 1 FischSeuchV Anwendungsbereich ... nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10 und 13 bis 16 keine Anwendung, soweit 1. keine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltungen ...
§ 12 FischSeuchV Inverkehrbringen (vom 03.10.2014) ... Fische aus Aquakultur oder ihre Erzeugnisse dürfen vorbehaltlich der §§ 13 bis 16 nur in den Verkehr gebracht werden, soweit sie die Fische am Bestimmungsort im Hinblick auf ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung und zur Änderung der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 24.09.2014 BGBl. I S. 1558
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