interne Verweise§ 1 FischSeuchV Anwendungsbereich ... nicht gewerblich in Gartenteichen gehalten werden, finden die §§ 3 bis 10 und 13 bis 16 keine Anwendung, soweit 1. keine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltungen zu ...
§ 12 FischSeuchV Inverkehrbringen (vom 03.10.2014) ... Fische aus Aquakultur oder ihre Erzeugnisse dürfen vorbehaltlich der §§ 13 bis 16 nur in den Verkehr gebracht werden, soweit sie die Fische am Bestimmungsort im Hinblick auf die in ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung und zur Änderung der Tierimpfstoff-Kostenverordnung
V. v. 24.09.2014 BGBl. I S. 1558
Artikel 1 FischSeuchVuaÄndV Änderung der Fischseuchenverordnung ... 2 jeweils aufgeführten Seuchen empfänglich sind," ersetzt. 6. In § 16 werden die Wörter „Wildlebende Fische, die nicht aus einem Schutzgebiet stammen, das ... wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu den §§ 2, 7, 10, 11, 12, 14, 15, 16 , 20, 28) Liste der Seuchen 1 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8472/v157481.htm