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§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2007 (2. FinAusglG2007DV k.a.Abk.)

§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2007



Für das Ausgleichsjahr 2007 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:

für Baden-Württemberg 7.990.145.703,52 Euro
für Bayern 9.294.742.219,67 Euro
für Berlin 3.258.350.532,83 Euro
für Brandenburg 3.500.186.269,61 Euro
für Bremen 492.858.575,74 Euro
für Hamburg 1.308.700.325,45 Euro
für Hessen 4.513.019.307,34 Euro
für Mecklenburg-Vorpommern 2.578.430.172,63 Euro
für Niedersachsen 7.560.691.811,87 Euro
für Nordrhein-Westfalen 13.389.014.624,79 Euro
für Rheinland-Pfalz 3.394.180.919,36 Euro
für das Saarland 1.003.814.678,01 Euro
für Sachsen 6.165.450.718,17 Euro
für Sachsen-Anhalt 3.482.210.483,28 Euro
für Schleswig-Holstein 2.463.880.451,16 Euro
für Thüringen 3.444.842.852,13 Euro.




 

Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2007

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. FinAusglG2007DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FinAusglG2007DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 2. FinAusglG2007DV Abschlusszahlungen für 2007
... und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1 , den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Ausgleichsbeiträgen sowie ...