Änderung Anlage StVG vom 22.08.2024

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage StVG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.08.2024 geltenden Fassung
Anlage StVG n.F. (neue Fassung)
in der am 22.08.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 16.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 266
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 24a) Liste der berauschenden Mittel und Substanzen



Berauschende Mittel | Substanzen

(Text alte Fassung)

Cannabis | Tetrahydrocannabinol (THC)

(Text neue Fassung)

 
Heroin | Morphin

Morphin | Morphin

Cocain | Cocain

Cocain | Benzoylecgonin

Amfetamin | Amfetamin

Designer-Amfetamin | Methylendioxyamfetamin (MDA)

Designer-Amfetamin | Methylendioxyethylamfetamin (MDE)

Designer-Amfetamin | Methylendioxymetamfetamin (MDMA)

Metamfetamin | Metamfetamin



(heute geltende Fassung) 
 



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