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Änderung § 4b StVG vom 01.05.2014
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 4b StVG, alle Änderungen durch Artikel 1 5. StVGuaÄndG am 1. Mai 2014 und Änderungshistorie des StVGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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§ 4b StVG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.05.2014 geltenden Fassung | § 4b StVG n.F. (neue Fassung) in der am 01.05.2014 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3313 |
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(Text alte Fassung) § 4b (neu) | (Text neue Fassung)§ 4b Evaluierung |
1 Das Fahreignungsseminar, die Vorschriften hierzu und der Vollzug werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen wissenschaftlich begleitet und evaluiert. 2 Die Evaluierung hat insbesondere zu untersuchen, ob das Fahreignungsseminar eine verhaltensverbessernde Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit hat. 3 Die Bundesanstalt für Straßenwesen legt das Ergebnis der Evaluierung bis zum 1. Mai 2019 dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einem Bericht zur Weiterleitung an den Deutschen Bundestag vor. |
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