Tools:
Update via:
Änderung § 2b StVG vom 26.11.2019
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 2b StVG, alle Änderungen durch Artikel 137 2. DSAnpUG-EU am 26. November 2019 und Änderungshistorie des StVGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 2b StVG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 26.11.2019 geltenden Fassung | § 2b StVG n.F. (neue Fassung) in der am 26.11.2019 geltenden Fassung durch Artikel 137 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit | |
(Text alte Fassung) (1) 1 Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. 2 Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten. | (Text neue Fassung) (1) 1 Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. 2 Auf Antrag kann die anordnende Behörde der betroffenen Person die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten. |
(2) 1 Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind. 2 Besondere Aufbauseminare für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, werden nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe n von hierfür amtlich anerkannten anderen Seminarleitern durchgeführt. (3) Ist der Teilnehmer an einem Aufbauseminar nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis oder unterliegt er einem rechtskräftig angeordneten Fahrverbot, so gilt hinsichtlich der Fahrprobe § 2 Abs. 15 entsprechend. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/848/al79542-0.htm