Tools:
Update via:
Zitierungen von § 38 StVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 StVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 30 StVG Übermittlung (vom 28.07.2021)
... im Fahreignungsregister dürfen für die wissenschaftliche Forschung entsprechend § 38 und für statistische Zwecke entsprechend § 38a übermittelt und verwendet werden. ...
§ 35 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten (vom 28.12.2022)
... auch für die Übermittlungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt nach den §§ 37 bis ...
§ 57 StVG Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke (vom 26.11.2019)
... und Verwendung der nach § 50 gespeicherten Daten für wissenschaftliche Zwecke gilt § 38 , für statistische Zwecke § 38a und für gesetzgeberische Zwecke § 38b jeweils ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 137 2. DSAnpUG-EU Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... S. 31)" durch die Wörter „Verordnung (EU) 2016/679" ersetzt. 15. § 38 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 38 Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
G. v. 25.08.1969 BGBl. I S. 1336; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784
§ 44 FahrlG Verarbeitung und Nutzung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
... gespeicherten Daten 1. zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung § 38 sowie 2. zu statistischen Zwecken § 38a des ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/848/v11388.htm