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Zitierungen von § 38a StVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38a StVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 30 StVG Übermittlung (vom 28.07.2021)
... wissenschaftliche Forschung entsprechend § 38 und für statistische Zwecke entsprechend § 38a übermittelt und verwendet werden. Zur Vorbereitung von Rechts- und allgemeinen ...
§ 35 StVG Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten (vom 28.12.2022)
... auch für die Übermittlungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt nach den §§ 37 bis ...
§ 40 StVG Übermittlung sonstiger Daten (vom 31.08.2013)
... werden. Außerdem dürfen diese Daten für Zwecke der Statistik (§ 38a Abs. 1) übermittelt werden; die Zulässigkeit und die Durchführung von statistischen ... Zulässigkeit und die Durchführung von statistischen Vorhaben richten sich nach § 38a ...
§ 57 StVG Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke (vom 26.11.2019)
... gespeicherten Daten für wissenschaftliche Zwecke gilt § 38, für statistische Zwecke § 38a und für gesetzgeberische Zwecke § 38b jeweils ...
Zitat in folgenden Normen
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784; zuletzt geändert durch Artikel 122 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 64 FahrlG Weiterverarbeitung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke (vom 01.01.2020)
... zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung § 38 sowie 2. zu statistischen Zwecken § 38a des Straßenverkehrsgesetzes ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 137 2. DSAnpUG-EU Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
... das Wort „Verwendung" ersetzt. e) Absatz 8 wird aufgehoben. 16. § 38a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 38a Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Fahrlehrergesetz (FahrlG)
G. v. 25.08.1969 BGBl. I S. 1336; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784
§ 44 FahrlG Verarbeitung und Nutzung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
... Forschung § 38 sowie 2. zu statistischen Zwecken § 38a des Straßenverkehrsgesetzes ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/848/v11389.htm