Artikel 1 - Sechstes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (6. UrhGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 11. Dezember 2008 UrhG § 137k

In § 137k des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Juli 2008 (BGBl. I S. 1191, 2070) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2008" durch die Angabe „31. Dezember 2012" ersetzt.



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