Artikel 1 - Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (13. LuftVGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 11. Dezember 2008 LuftVG § 29

In § 29 Abs. 4 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch Artikel 9 Abs. 20 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, werden nach der Angabe „(ABl. EU Nr. L 143 S. 76)" die Wörter „, die zuletzt durch die Richtlinie 2008/49/EG der Kommission vom 16. April 2008 (ABl. EU Nr. L 109 S. 17) geändert worden ist," eingefügt.



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