Artikel 1 - Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Dezember 2008 BefBezG

(gesamter Text siehe Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BefBezÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BefBezÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang BefBezÄndG (zu Artikel 1 § 1 Satz 2)


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