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Art. 1
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Artikel 1 - Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezÄndG
k.a.Abk.
)
G. v. 08.12.2008
BGBl. I S. 2366
(
Nr. 56
); Geltung ab 11.12.2008
3 Änderungen
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 2 Vorschriften zitiert
Eingangsformel
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→
Artikel 2
Artikel 1 Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
Artikel 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
und ändert mWv. 11. Dezember 2008
BefBezG
(gesamter Text siehe
Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
)
Eingangsformel
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Artikel 2
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Zitierungen von
Artikel 1 Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BefBezÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BefBezÄndG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Anhang BefBezÄndG (zu Artikel 1 § 1 Satz 2)
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