Tools:
Update via:
Änderung § 10 TierErzHaVerbG vom 01.04.2012
Ähnliche Seiten: Änderungshistorie des TierErzHaVerbGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
§ 8 TierErzHaVerbG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.04.2012 geltenden Fassung | § 10 TierErzHaVerbG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2023 geltenden Fassung durch Artikel 2 Abs. 24 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752 |
---|---|
(Text alte Fassung) § 8 Verkündung von Rechtsverordnungen | (Text neue Fassung)§ 10 (aufgehoben) |
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 1 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen auch im elektronischen Bundesanzeiger*) verkündet werden. Auf Rechtsverordnungen, die im elektronischen Bundesanzeiger verkündet werden, ist unter Angabe der Stelle ihrer Veröffentlichung und des Tages ihres Inkrafttretens nachrichtlich im Bundesgesetzblatt hinzuweisen. --- *) Amtlicher Hinweis: http://www.ebundesanzeiger.de |
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8502/al0-33570.htm