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Zitierungen von § 21 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 KiföGFinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiföGFinG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 KiföGFinG Höhe und Aufteilung der Programmkosten (vom 01.01.2017)
... Auszahlung zur Verfügung stehenden Mittel zuzustimmen. Auf Grund der Regelung des § 21 Absatz 1 können sich die Verfügungsrahmen ändern. (2) Die Bundesförderung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1893
Artikel 1 KiföGFinGÄndG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... zur Auszahlung zur Verfügung stehenden Mittel zuzustimmen. Auf Grund der Regelung des § 21 Absatz 1 können sich die Verfügungsrahmen ändern. (2) Die Bundesförderung ... bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Investitionen betragen. § 21 Gemeinschaftsfinanzierung (1) Bundesmittel, die nicht zu 100 Prozent des gesamten ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes
G. v. 15.04.2020 BGBl. I S. 811
Artikel 1 KiföGFinGÄndG Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
... Juni 2017 (BGBl. I S. 1893) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
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