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Artikel 2 - Kinderförderungsgesetz (KiföG)
Artikel 2 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
§ 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der bisherige Satz 4 wird durch folgende Sätze ersetzt:
Vom danach verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer stehen dem Bund 50,5 vom Hundert zuzüglich des in Satz 5 genannten Betrages und den Ländern 49,5 vom Hundert abzüglich des in Satz 5 genannten Betrages zu. Der in Satz 4 genannte Betrag beläuft sich auf:
in den Jahren 2005 und 2006 | 2.322.712.000 Euro, |
in den Jahren 2007 und 2008 | 2.262.712.000 Euro, |
im Jahr 2009 | 2.162.712.000 Euro, |
im Jahr 2010 | 2.062.712.000 Euro, |
im Jahr 2011 | 912.712.000 Euro, |
im Jahr 2012 | 762.712.000 Euro, |
im Jahr 2013 | 562.712.000 Euro, |
ab dem Jahr 2014 | 492.712.000 Euro." |
- 2.
- Im neuen Satz 9 wird die Angabe Satz 5" durch die Angabe Satz 6" ersetzt.
- 3.
- Im neuen Satz 11 wird die Angabe Satz 5" durch die Angabe Satz 6" ersetzt.
- 4.
- Im neuen Satz 13 wird die Angabe Satz 5" durch die Angabe Satz 6" ersetzt.
- 5.
- Im neuen Satz 14 wird die Angabe in den Sätzen 7 bis 12" durch die Angabe in den Sätzen 8 bis 13" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 KiföG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 KiföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KiföG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 32 JStG 2009 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
... vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2403), wird wie folgt geändert: 1. ...
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