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Artikel 10 - Kinderförderungsgesetz (KiföG)
Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft.
(3) Artikel 1 Nr. 7 tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 24a des Achten Buches Sozialgesetzbuch außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. Dezember 2008.
Zitierungen von Artikel 10 KiföG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 KiföG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KiföG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 KiföG Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der nach Artikel 10 Abs. 1 in Kraft tretenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8509/a157748.htm