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Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (2. ZuckPräm2007VÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2411 (Nr. 57); Geltung ab 16.12.2008
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298), der durch Gesetz vom 28. März 2008 (BGBl. I S. 495) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

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