Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (2. ZuckPräm2007VÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2411 (Nr. 57); Geltung ab 16.12.2008
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 16. Dezember 2008 ZuckPräm2007V § 1, Anlage 3 (neu)

Die Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz vom 27. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3467), geändert durch die Verordnung vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3039), wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Der dritte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und der zusätzliche Betrag im Sinne des § 4 Abs. 3b des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes werden auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt."

2.
Folgende Anlage 3 wird angefügt:

„Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten Erhöhungsbetrags und des zusätzlichen Betrags auf die Regionen

RegionBetrag in Euro
Baden-Württemberg3.111.994,58
Bayern8.335.134,13
Brandenburg und Berlin 1.369.225,35
Hessen2.119.350,30
Mecklenburg-Vorpommern2.795.392,04
Niedersachsen und Bremen 12.549.340,08
Nordrhein-Westfalen8.011.426,04
Rheinland-Pfalz2.542.363,14
Saarland6.074,48
Sachsen1.995.056,61
Sachsen-Anhalt5.473.703,21
Schleswig-Holstein und Hamburg 1.618.033,54
Thüringen1.334.091,87".




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