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Bekanntmachung - Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2009 (EuWahlt2009Bek k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Auf Grund des § 7 des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:
Anlässlich der siebten Direktwahl des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am
7. Juni 2009
statt.
Anlässlich der siebten Direktwahl des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am
7. Juni 2009
statt.
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