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Artikel 11 - Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)

Artikel 11 Inkrafttreten



Die Artikel 3 und 4 treten am 1. Januar 2009 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Dezember 2008.

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