Vierte Verordnung zur Änderung der Packungsgrößenverordnung (4. PackungsVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 12.12.2008 BGBl. I S. 2445 (Nr. 58); Geltung ab 01.01.2009
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 31 Abs. 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), der durch Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2266) eingefügt und zuletzt durch Artikel 256 Nr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2009 PackungsV Anlage 1, Anlage 4, Anlage 5

Die Packungsgrößenverordnung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1318), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3142) wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Position „Antidiabetika" wird wie folgt gefasst:

„Antidiabetika30120200
- DPP-4-Inhibitoren 3060100
- Kombinationen mit Metformin 30120200".


b)
Die Position „Migränemittel" wird wie folgt gefasst:

„Migränemittel2050100
- Triptane 3618".


c)
Die Position „Virustatika" wird wie folgt gefasst:

„Virustatika2550100
- Ganciclovir 180360-
- Ribavirin 84168-
- CCR5-Antagonisten 60--
- Integrasehemmer 60--".


2.
In der Anlage 4 wird die Position „Immunsuppressiva" wie folgt gefasst:

„Immunsuppressiva/Zytokine15-
- Interferone zur Langzeittherapie -1545
- Interleukin Antagonisten 7-28
- Adalimumab -46
- Etanercept -824
- Infliximab 235".


3.
In der Anlage 5 Nr. 2 wird die Position „Augentropfen" wie folgt gefasst:

„- Augentropfen 102030
...abgeteilt30 St 60 St 120 St".


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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Dezember 2008.



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