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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.10.2018 aufgehoben
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§ 12 - Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
V. v. 06.12.2008 BGBl. I S. 2450, 2868 (Nr. 59); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9502-21 Schiffssicherheit
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9502-21 Schiffssicherheit
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§ 12 Untersuchung von Amts wegen
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann Untersuchungen von Amts wegen nach Maßgabe des Anhangs II § 2.11 anordnen.
Text in der Fassung des Artikels 46 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 2. Juni 2016 BGBl. I S. 1257, 1728 m.W.v. 4. Juni 2016
Frühere Fassungen von § 12 BinSchUO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.06.2016 | Artikel 46 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 BinSchUO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchUO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Artikel 1 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... in Betrieb genommen wird." 11. In § 18 Absatz 1 wird die Angabe „§ 12 " durch die Angabe „§ 13" ersetzt. 12. Nach § 19 wird ...
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 46 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt. 5. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Untersuchung von Amts wegen Die ... ersetzt. 5. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Untersuchung von Amts wegen Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ...
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