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Anhang V - Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)

V. v. 06.12.2008 BGBl. I S. 2450, 2868 (Nr. 59); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9502-21 Schiffssicherheit
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Anhang V Muster der Fahrtauglichkeitsbescheinigungen



(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)





 

Frühere Fassungen von Anhang V BinSchUO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2017Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 02.03.2017 BGBl. I S. 330
aktuell vorher 05.06.2014Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 30.05.2014 BGBl. I S. 610
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
aktuell vorher 24.12.2011Artikel 12 Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV)
vom 16.12.2011 BGBl. 2011 II S. 1300
aktuellvor 24.12.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anhang V BinSchUO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang V BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BinSchUO Geltungs- und Anwendungsbereich (vom 05.06.2014)
... auf der Bundeswasserstraße Rhein in Kraft gesetzt. --- 2) Die Anhänge I bis XII werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des ...
§ 2 BinSchUO Begriffsbestimmungen (vom 05.12.2016)
... Nachweis über die technische Zulassung zum Verkehr nach dem jeweiligen Muster in Anhang V , 3. Schifffahrtspolizeiliche Vorschriften a) ...
§ 6 BinSchUO Fahrtauglichkeitsbescheinigung (vom 01.01.2013)
... Artikel 22 der Revidierten Rheinschifffahrtsakte erteiltes Schiffsattest nach dem Muster in Anhang V Teil II (Schiffsattest) oder b) ein nach dem 30. Dezember 2008 erteiltes oder ... erteiltes oder erneuertes Gemeinschaftszeugnis für Binnenschiffe nach dem Muster in Anhang V Teil I, das bestätigt, dass sie unbeschadet der Übergangsbestimmungen nach Anhang II ... Nachweis über die Zulassung zum Verkehr durch ein Fährzeugnis nach dem Muster in Anhang V Teil V zu erbringen. (5) Eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung, die die ...
§ 7 BinSchUO Anerkennung anderer Fahrtauglichkeitsbescheinigungen und Typgenehmigungen (vom 01.01.2013)
... Eintrag in das Gemeinschaftszeugnis oder eine Bescheinigung über die Besatzung nach Anhang V Teil III. (4) Bei Fähren auf den Grenzgewässern, die berechtigt sind, ... gleich. Für Fahrzeuge aus Drittländern wird ein Gemeinschaftszeugnis nach Anhang V Teil I erteilt. (6) Fahrtauglichkeitsbescheinigungen von Fahrzeugen aus Mitgliedstaaten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV)
V. v. 16.12.2011 BGBl. II S. 1300; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 12 RheinSchPersEV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... des Anhangs XI Anlage 1". h) Die Anlage K wird aufgehoben. 10. Anhang V wird wie folgt geändert: a) Teil II Seite 8 wird wie folgt gefasst:  ... eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder in die Bescheinigung über die Besatzung nach Anhang V eingetragen." c) Kapitel 2 wird wie folgt geändert: aa) Die ... eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder in die Bescheinigung über die Besatzung nach Anhang V eingetragen. Der Schiffsführer, Eigentümer oder Ausrüster kann an Stelle der ...

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Artikel 1 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... gleich. Für Fahrzeuge aus Drittländern wird ein Gemeinschaftszeugnis nach Anhang V Teil I erteilt." c) Folgender Absatz 8 wird angefügt:  ... Soweit Anhang XII dieser Verordnung in der vorstehend genannten Fassung auf die Anhänge II, V , VI, VII, IX und XI dieser Verordnung verweist, sind auch diese Anhänge in der in Satz 1 ... wird wie folgt geändert: (siehe BGBl. I 2012 S. 2802, 2848) 18. Anhang V wird wie folgt geändert: (siehe BGBl. I 2012 S. 2802, 2849) 19. Anhang ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.03.2017 BGBl. I S. 330
Artikel 1 4. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... nach Neufassung oder Überarbeitung der Norm weiter verwendet werden." 5. Anhang V Teil IV wird wie folgt gefasst: „Teil IV Muster des Zusätzlichen ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 1 2. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... wird wie folgt geändert: (siehe BGBl. 2014 I S. 613 - 645) 10. Anhang V wird wie folgt geändert: (siehe BGBl. 2014 I S. 646 - 660) 11. Anhang ...