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Anhang VIII - Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)

V. v. 06.12.2008 BGBl. I S. 2450, 2868 (Nr. 59); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9502-21 Schiffssicherheit
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Anhang VIII Verfahrensvorschriften für die Durchführung von Untersuchungen


Anhang VIII wird in 2 Vorschriften zitiert

(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)



 

Zitierungen von Anhang VIII BinSchUO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang VIII BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BinSchUO Geltungs- und Anwendungsbereich (vom 05.06.2014)
... auf der Bundeswasserstraße Rhein in Kraft gesetzt. --- 2) Die Anhänge I bis XII werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des ...
§ 11 BinSchUO Überprüfung eines Fahrzeugs, einer schwimmenden Anlage oder eines Schwimmkörpers
... eines Fahrzeugs, einer schwimmenden Anlage oder eines Schwimmkörpers sind die in Anhang VIII in Verbindung mit Anhang II § 2.13 vorgesehenen Regelungen ...