Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.10.2018 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
Anhang VIII - Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
V. v. 06.12.2008 BGBl. I S. 2450, 2868 (Nr. 59); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9502-21 Schiffssicherheit
|
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9502-21 Schiffssicherheit
|
Anhang VIII Verfahrensvorschriften für die Durchführung von Untersuchungen
Anhang VIII wird in 2 Vorschriften zitiert
(siehe Anlagenband zu BGBl. I 2008 Nr. 59 unter http://www.bgbl.de)
Zitierungen von Anhang VIII BinSchUO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang VIII BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchUO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BinSchUO Geltungs- und Anwendungsbereich (vom 05.06.2014)
... auf der Bundeswasserstraße Rhein in Kraft gesetzt. --- 2) Die Anhänge I bis XII werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des ...
§ 11 BinSchUO Überprüfung eines Fahrzeugs, einer schwimmenden Anlage oder eines Schwimmkörpers
... eines Fahrzeugs, einer schwimmenden Anlage oder eines Schwimmkörpers sind die in Anhang VIII in Verbindung mit Anhang II § 2.13 vorgesehenen Regelungen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8519/a157854.htm