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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.10.2018 aufgehoben
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§ 19a - Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)
V. v. 06.12.2008 BGBl. I S. 2450, 2868 (Nr. 59); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9502-21 Schiffssicherheit
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 9502-21 Schiffssicherheit
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§ 19a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften V. v. 30. Mai 2014 BGBl. I S. 610 m.W.v. 5. Juni 2014
Frühere Fassungen von § 19a BinSchUO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 05.06.2014 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 30.05.2014 BGBl. I S. 610 |
aktuell vorher | 09.04.2013 | Bekanntmachung hinsichtlich des Inkrafttretens bestimmter Anforderungen an die binnenschifffahrtsrechtliche Untersuchung von Fahrzeugen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, für die ein Gemeinschaftszeugnis ausgestellt werden soll vom 28.03.2013 BGBl. I S. 727 |
aktuell vorher | 01.01.2013 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften vom 20.12.2012 BGBl. I S. 2802 |
aktuell | vor 01.01.2013 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 19a BinSchUO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19a BinSchUO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSchUO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung hinsichtlich des Inkrafttretens bestimmter Anforderungen an die binnenschifffahrtsrechtliche Untersuchung von Fahrzeugen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, für die ein Gemeinschaftszeugnis ausgestellt werden sollB. v. 28.03.2013 BGBl. I S. 727
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 1 2. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
... jj) Die bisherigen Nummern 16 bis 19 werden die Nummern 19 bis 22. 7. § 19a wird aufgehoben. 8. Anhang I der Anlage wird in Abschnitt „Zone 2 - Binnen" ...
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