Tools:
Update via:
§ 6 - BVDV-Verordnung (BVDVV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 27.06.2016 BGBl. I S. 1483
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 7831-1-54-5 Tierseuchenbekämpfung
| |
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 7831-1-54-5 Tierseuchenbekämpfung
| |
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 1 oder § 3 Absatz 3 zuwiderhandelt,
- 2.
- entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 oder Absatz 5 ein Rind nicht oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt,
- 3.
- entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 nicht sicherstellt, dass der dort genannten Einrichtung eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitgeteilt wird,
- 4.
- entgegen § 3 Absatz 4 Satz 1 oder § 5 Absatz 2 Satz 1 ein Rind nicht oder nicht rechtzeitig töten lässt,
- 5.
- einer mit einer Genehmigung nach § 3 Absatz 4 Satz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt,
- 6.
- entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 oder Absatz 3 oder § 5 Absatz 1 Satz 1 ein Rind verbringt oder einstellt,
- 7.
- entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ein Rind auftreibt oder
- 8.
- entgegen § 4 Absatz 4 einen Nachweis nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung V. v. 27. Juni 2016 BGBl. I S. 1480 m.W.v. 30. Juni 2016
Frühere Fassungen von § 6 BVDV-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 30.06.2016 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung vom 27.06.2016 BGBl. I S. 1480 |
aktuell vorher | 01.05.2014 | Artikel 31 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen vom 17.04.2014 BGBl. I S. 388 |
aktuell | vor 01.05.2014 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 BVDV-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BVDVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVDVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 31 4. TierSeuchRÄndV Änderung der BVDV-Verordnung
... (BGBl. I S. 2131) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Absatz 2 ...
Zweite Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung
V. v. 27.06.2016 BGBl. I S. 1480
Artikel 1 2. BVDVVÄndV
... Wort „Besitzer" durch das Wort „Tierhalter" ersetzt. 6. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „Satz 1, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8520/a157867.htm