Eingangsformel - Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus und zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen (EVBVDVV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

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des § 17b Abs. 1 Nr. 1 und 4 Buchstabe c und e, des § 73a Satz 1 und 2 Nr. 1, 4 und 5 Buchstabe b, des § 79 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 17 sowie des § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 18, 20 Abs. 1, § 21 Abs. 1, §§ 23, 24 Abs. 1, §§ 26 und 29 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260) und

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des § 13 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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