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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2013 aufgehoben
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§ 2 - Investment-Prüfungsberichtsverordnung (InvPrüfbV)

V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2467 (Nr. 59); aufgehoben durch § 48 V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2777
Geltung ab 19.12.2008; FNA: 7612-2-4 Investmentwesen
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§ 2 Risikoorientierung und Wesentlichkeit



Den Grundsätzen der risikoorientierten Prüfung und der Wesentlichkeit ist Rechnung zu tragen. Bei Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften (Gesellschaften) sind insbesondere die Größe der Gesellschaft, der Geschäftsumfang und die Komplexität der betriebenen Geschäfte sowie der Risikogehalt zu berücksichtigen.

 
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