Anlage 2 (zu § 25 Absatz 1 Nummer 14) Berechnung der Portfolioumschlagsrate
Die Portfolioumschlagsrate eines Sondervermögens oder einer Investmentaktiengesellschaft wird ermittelt, indem der niedrigere Betrag des Gegenwertes der Käufe und Verkäufe der Vermögensgegenstände des betreffenden Berichtszeitraums durch das arithmetische Mittel der ermittelten Nettoinventarwerte der Vermögensgegenstände (durchschnittlicher Nettoinventarwert) dividiert wird.
Sie ist nach folgender Formel zu berechnen und ist in Prozent anzugeben:
Portfolioumschlagsrate = Min(X, Y)/M
Der kleinere Wert von X oder Y = Min(X, Y) Wertpapierkäufe = X
Wertpapierverkäufe = Y
durchschnittlicher Nettoinventarwert = M
M = (Summe (d-1|N) über Vd) / N (Formel siehe BGBl. I 2008 S. 2482)
Vd Vermögen des Fonds am Tag d
N Anzahl der Tage im jeweiligen Kalenderjahr, an denen der Nettoinventarwert ermittelt wurde
interne Verweise
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