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Änderung § 285 FamFG vom 01.01.2013
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 285 FamFG, alle Änderungen durch Artikel 6 RechtsBehEG am 1. Januar 2013 und Änderungshistorie des FamFGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
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§ 285 FamFG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2013 geltenden Fassung | § 285 FamFG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2013 geltenden Fassung durch Artikel 6 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418 |
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(Textabschnitt unverändert) § 285 Herausgabe einer Betreuungsverfügung oder der Abschrift einer Vorsorgevollmacht | |
(Text alte Fassung) In den Fällen des § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt die Anordnung der Ablieferung oder Vorlage der dort genannten Schriftstücke durch Beschluss. | (Text neue Fassung) In den Fällen des § 1901c des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt die Anordnung der Ablieferung oder Vorlage der dort genannten Schriftstücke durch Beschluss. |
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