interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAuslandsunterhaltsgesetz (AUG)
Artikel 1 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.11.2024) ... enthält, weil zu erwarten ist, dass der Beschluss im Ausland geltend gemacht wird ( § 38 Abs. 5 Nr. 4 FamFG ): Die Gebühr 12520 ermäßigt sich auf (1) Die Vervollständigung ... auf (1) Die Vervollständigung einer ohne Begründung hergestellten Endentscheidung ( § 38 Abs. 6 FamFG) steht der Ermäßigung nicht entgegen. (2) Die Gebühr ...
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
G. v. 21.07.1953 BGBl. I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3295
§ 20 LwVfG (vom 05.09.2017) ... erfolgen kann und daß insoweit § 14 Absatz 2 und § 30 dieses Gesetzes sowie § 38 Abs. 3 , §§ 39, 41 Abs. 1 Satz 2, §§ 58 und 66 des Gesetzes über das Verfahren in ...
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Artikel 2 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2666; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
Anlage 1 FamGKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 19.07.2024) ... wird, 2. Anerkenntnis- oder Verzichtsentscheidung oder Endentscheidung, die nach § 38 Abs. 4 Nr. 2 und 3 FamFG keine Begründung enthält oder nur deshalb eine Be- ... enthält, weil zu erwarten ist, dass der Beschluss im Ausland geltend gemacht wird ( § 38 Abs. 5 Nr. 4 FamFG ), mit Ausnahme der Endentscheidung in einer Scheidungssache, 3. gerichtlichen Vergleich ... (2) Die Vervollständigung einer ohne Begründung hergestellten Endentscheidung ( § 38 Abs. 6 FamFG) steht der Ermäßigung nicht entgegen. (3) Die Gebühr ... 2. Anerkenntnis- oder Verzichtsentscheidung oder Endentscheidung, die nach § 38 Abs. 4 Nr. 2 oder 3 FamFG keine Begründung enthält oder nur deshalb eine Be- ... enthält, weil zu erwarten ist, dass der Beschluss im Ausland geltend gemacht wird ( § 38 Abs. 5 Nr. 4 FamFG ), 3. gerichtlichen Vergleich oder 4. Erledigung in der Hauptsache, wenn keine ... (2) Die Vervollständigung einer ohne Begründung hergestellten Endentscheidung ( § 38 Abs. 6 FamFG) steht der Ermäßigung nicht entgegen. (3) Die Gebühr ... enthält, weil zu erwarten ist, dass der Beschluss im Ausland geltend gemacht wird ( § 38 Abs. 5 Nr. 4 FamFG ): Die Gebühr 1320 ermäßigt sich auf (1) Die ... auf (1) Die Vervollständigung einer ohne Begründung hergestellten Endentscheidung ( § 38 Abs. 6 FamFG) steht der Ermäßigung nicht entgegen. (2) Die Gebühr ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Grundbuchordnung
neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1114; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
§ 150 GBO (vom 01.03.2025) ... nicht zu prüfen. 5. Neben diesem Gesetz sind die Vorschriften der §§ 2 bis 85 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
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