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Zitierungen von § 219 FamFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 219 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 220 FamFG Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht (vom 01.09.2009)
... der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können. ...
§ 229 FamFG Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern (vom 01.01.2018)
... Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden, soweit das Gericht und der nach § 219 Nr. 2 oder Nr. 3 beteiligte Versorgungsträger an einem zur elektronischen Übermittlung eingesetzten ...
Zitat in folgenden Normen
Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358; zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
§ 6 BeamtVZustAnO Beteiligung am Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
... im Sinne des § 219 Nummer 2 und 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 2 VAStrRefG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... auf die Beschlussformel Bezug genommen werden." 5. Die §§ 219 bis 229 werden wie folgt gefasst: „§ 219 Beteiligte Zu ... 5. Die §§ 219 bis 229 werden wie folgt gefasst: „§ 219 Beteiligte Zu beteiligen sind 1. die Ehegatten, 2. die ... der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können. ... (1) Die nachfolgenden Bestimmungen sind anzuwenden, soweit das Gericht und der nach § 219 Nr. 2 oder Nr. 3 beteiligte Versorgungsträger an einem zur elektronischen Übermittlung ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 26.06.2010 BGBl. I S. 908; aufgehoben durch A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619
B. BeamtVZustAnO Versorgungsausgleich und Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
... Zuständigkeit Versorgungsträger in den Fällen des § 219 Nummer 2 und 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten ...
Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 13.09.2013 BGBl. I S. 3619; aufgehoben durch § 19 A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358
B. BeamtVZustAnO Versorgungsausgleich und Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
... an Verfahren in Versorgungsausgleichssachen Versorgungsträger im Sinne des § 219 Nummer 2 und 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten ...
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