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Zitierungen von § 222 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 222 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 229 FamFG Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern (vom 01.01.2018)
... Versorgungsträger soll dem Gericht Auskünfte nach § 220 und Erklärungen nach § 222 Abs. 1 im Übermittlungsverfahren übermitteln. (4) Entscheidungen des Gerichts in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 24 ALG Zuschläge oder Abschläge aufgrund eines Versorgungsausgleichs (vom 01.01.2023)
... zur Steigerungszahl. Dieser ist zu ermitteln, indem der vom Familiengericht nach § 222 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit festgesetzte Kapitalbetrag durch das Zwölffache des Beitrags geteilt wird, der nach § 68 ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 76 SGB VI Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich (vom 01.01.2023)
... § 14 des Versorgungsausgleichsgesetzes werden ermittelt, indem der vom Familiengericht nach § 222 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit festgesetzte Kapitalbetrag mit dem zum Ende der Ehezeit maßgebenden Umrechnungsfaktor ...
§ 120g SGB VI Externe Teilung (vom 01.09.2009)
... werden Anrechte mit Zahlungseingang des Betrags erworben, der vom Familiengericht nach § 222 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1085
Artikel 2 VersAusglRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Wörter „sowie nach § 19 Absatz 2 Nummer 5" eingefügt. 2. In § 222 Absatz 1 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1" durch die Wörter ...

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Artikel 9c SGB4uaÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Zuschlag zur Steigerungszahl. Dieser ist zu ermitteln, indem der vom Familiengericht nach § 222 Absatz 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG)
G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Artikel 2 VAStrRefG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
...  1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 221 bis 230 wie folgt gefasst: „§ 221 Erörterung, Aussetzung  ... wie folgt gefasst: „§ 221 Erörterung, Aussetzung § 222 Durchführung der externen Teilung § 223 Antragserfordernis für ... auf die Beschlussformel Bezug genommen werden." 5. Die §§ 219 bis 229 werden wie folgt gefasst: „§ 219 Beteiligte Zu ... lassen, das mit der Klage hätte geltend gemacht werden können. § 222 Durchführung der externen Teilung (1) Die Wahlrechte nach § 14 Abs. 2 und ... soll dem Gericht Auskünfte nach § 220 und Erklärungen nach § 222 Abs. 1 im Übermittlungsverfahren übermitteln. Einer Verordnung nach § 14 Abs. 4 ...
Artikel 4 VAStrRefG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... 14 des Versorgungsausgleichsgesetzes werden ermittelt, indem der vom Familiengericht nach § 222 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ... werden Anrechte mit Zahlungseingang des Betrags erworben, der vom Familiengericht nach § 222 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...