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Zitierungen von § 264 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 264 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 362 FamFG Stundung des Pflichtteilsanspruchs
... (§ 2331a in Verbindung mit § 1382 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gilt § 264  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verfahrensordnung für Höfesachen (HöfeVfO)
Artikel 2 G. v. 29.03.1976 BGBl. I S. 881, 885; 1977 I 288; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
§ 17 HöfeVfO Stundungsverfahren (vom 01.09.2009)
... und Sicherung eines Abfindungsanspruchs (§ 12 Abs. 5 der Höfeordnung) ist § 264 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 99 FGG-RG Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
... der freiwilligen Gerichtsbarkeit sinngemäß" durch die Wörter „§ 264 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...

Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
G. v. 15.03.2012 BGBl. II S. 178, 2013 II 431
Artikel 4 WaZuGemAbkG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 264 wie folgt gefasst: „§ 264 Verfahren auf Stundung und auf Übertragung ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 264 wie folgt gefasst: „§ 264 Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen". ... Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft." 3. § 264 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 264 Verfahren auf Stundung und auf Übertragung von Vermögensgegenständen". ...

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 6 RechtsBehEG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... a) In Nummer 3 wird nach der Angabe „§ 183a Absatz 3," die Angabe „§ 264 Absatz 2," eingefügt, wird nach der Angabe „§ 270 Absatz 3" das Wort ...
 
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