Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 269 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 269 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 112 FamFG Familienstreitsachen (vom 05.08.2009)
...  1. Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 8 und 9, 2. Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 und ... 2. Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 10 sowie 3. sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 und ... 3. sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. ...
§ 270 FamFG Anwendbare Vorschriften (vom 05.08.2009)
... In Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 sind die für Verfahren auf Scheidung geltenden Vorschriften, in Lebenspartnerschaftssachen ... die für Verfahren auf Scheidung geltenden Vorschriften, in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 2 die für Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den ... geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. In den Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 3 bis 12 sind die in Familiensachen nach § 111 Nr. 2, 4, 5 und 7 bis 9 jeweils geltenden Vorschriften ... Vorschriften entsprechend anzuwenden. (2) In sonstigen Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 2 und 3 sind die in sonstigen Familiensachen nach § 111 Nr. 10 geltenden Vorschriften entsprechend ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1629 BGB Vertretung des Kindes (vom 01.01.2023)
... getrennt leben oder 2. eine Ehesache oder eine Lebenspartnerschaftssache im Sinne von § 269 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zwischen ihnen anhängig ist. Eine von einem Elternteil erwirkte ...

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Artikel 2 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2666; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 5 FamGKG Lebenspartnerschaftssachen (vom 05.08.2009)
... Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 48 RVG Umfang des Anspruchs und der Beiordnung (vom 01.01.2021)
...  betrifft. Satz 1 gilt im Fall der Beiordnung in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (4) Die Beiordnung in Angelegenheiten, in denen nach § 3 ... die Rechtsverteidigung gegen den Widerantrag in Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit . *) (6) Wird der Rechtsanwalt in Angelegenheiten nach den Teilen 4 bis 6 des ...
Anlage 1 RVG (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis (vom 20.07.2024)
... (5) Die Gebühr entsteht nicht in Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen ( § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG ). Wird ein Vertrag, insbesondere über den Unterhalt, im Hinblick auf die in Satz 1 genannten ...

Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 3 RPflG Übertragene Geschäfte (vom 01.01.2024)
... Adoptionssachen sowie entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen nach den §§ 151, 186 und 269 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit , b) Betreuungssachen sowie betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen nach den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 23 FGG-RG Änderung des Rechtspflegergesetzes (vom 01.01.2009)
... Adoptionssachen sowie entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen nach den §§ 151, 186 und 269 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... 661 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung" durch die Wörter „§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ... gegen den Widerklageantrag in Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ... und die Angabe „(§ 661 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO)" durch die Angabe „(§ 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG)" ersetzt. bbb) Folgender Satz wird angefügt: ...

Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft
G. v. 15.03.2012 BGBl. II S. 178, 2013 II 431
Artikel 4 WaZuGemAbkG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... wird die Entscheidung des Gerichts erst mit Rechtskraft wirksam." 4. § 269 Absatz 1 Nummer 12 wird wie folgt gefasst: „12. Entscheidungen nach § 7 des ...

Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Artikel 3 ZuGewAusglÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... durch das Wort „Ehewohnungssachen" ersetzt. 16. § 269 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird die Angabe „§ ...

Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010
Artikel 18 LPartRBerG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... leben oder 2. eine Ehesache oder eine Lebenspartnerschaftssache im Sinne von § 269 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 8 RAuNOBRÄndG Änderung des FGG-Reformgesetzes
... 112 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 269 Abs. 1 Nr. 7 und 8" durch die Angabe „§ 269 Abs. 1 Nr. 8 und 9" ersetzt. ... Nummer 1 wird die Angabe „§ 269 Abs. 1 Nr. 7 und 8" durch die Angabe „§ 269 Abs. 1 Nr. 8 und 9" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 269 ... 269 Abs. 1 Nr. 8 und 9" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 269 Abs. 1 Nr. 9" durch die Angabe „§ 269 Abs. 1 Nr. 10" ersetzt. k) ... In Nummer 2 wird die Angabe „§ 269 Abs. 1 Nr. 9" durch die Angabe „§ 269 Abs. 1 Nr. 10" ersetzt. k) In § 113 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „40 ... durch die Wörter „eines Beteiligten" ersetzt. v) In § 269 Abs. 2 Nr. 1 werden die Wörter „§ 1 Abs. 3 Satz 2 des ...

Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
Artikel 13 EheRAnpG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
...  § 269 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. ...

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 2 InkaRÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
...  (5) Die Gebühr entsteht nicht in Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen ( § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG ). Wird ein Vertrag, insbesondere über den Unterhalt, im Hinblick auf die in Satz 1 ...