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Zitierungen von § 278 FamFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 278 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 276 FamFG Verfahrenspfleger (vom 01.01.2023)
... erforderlich, wenn 1. von der persönlichen Anhörung des Betroffenen nach § 278 Abs. 4 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 abgesehen werden soll oder 2. die Bestellung eines ...
§ 293 FamFG Erweiterung der Betreuung oder des Einwilligungsvorbehalts (vom 01.01.2023)
... erforderlich ist. (2) Einer persönlichen Anhörung nach § 278 Abs. 1 sowie der Einholung eines Gutachtens oder ärztlichen Zeugnisses (§§ 280 und 281) ...
§ 300 FamFG Einstweilige Anordnung
... Eine Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe ist abweichend von § 278 Abs. 3 zulässig. (2) Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung einen Betreuer ...
Zitat in folgenden Normen
Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz (ErwSÜAG)
Artikel 1 G. v. 17.03.2007 BGBl. I S. 314, 2009 II S. 39; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 8 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 8 ErwSÜAG Allgemeine Verfahrensvorschriften für die Anerkennungsfeststellung und Vollstreckbarerklärung (vom 01.01.2023)
... Im Übrigen soll das Gericht den Betroffenen persönlich anhören. § 278 Abs. 3 bis 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend. (3) Das Gericht kann die im Inland zuständige ...
Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 19 RPflG Aufhebung von Richtervorbehalten (vom 01.03.2023)
... 4 und 5, der §§ 1825, 1829 und 1830 und 1871 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und von § 278 Absatz 5 und § 283 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten ...
§ 33 RPflG Regelung für die Übergangszeit; Befähigung zum Amt des Bezirksnotars (vom 01.01.2023)
... Dem Richter bleiben vorbehalten: 1. die Anordnung einer Vorführung nach § 278 Absatz 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit , 2. die Anordnung, Erweiterung oder Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 46 FGG-RG Änderung des Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetzes
... ersetzt. bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst: § 278 Abs. 3 bis 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 6 RechtsBehEG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... die Angabe „7" durch die Angabe „8" ersetzt. 19. Dem § 278 werden die folgenden Absätze 6 und 7 angefügt: „(6) Gewalt darf die ...
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 3 NotUntAufbÄndG Änderung des Rechtspflegergesetzes
... 16. Dem Richter bleiben vorbehalten: 1. die Anordnung einer Vorführung nach § 278 Absatz 5 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit , 2. die Anordnung, Erweiterung oder Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts und ...
Artikel 4 NotUntAufbÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... die Wörter „der Vermögensauskunft und" eingefügt. 3. In § 278 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 78a Abs. 1 der Bundesnotarordnung" durch die Wörter ...
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 4 VBRRefG Änderung des Rechtspflegergesetzes
... 4 und 5, der §§ 1825, 1829 und 1830 und 1871 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und von § 278 Absatz 5 und § 283 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten ...
Artikel 8 VBRRefG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vom 01.07.2022)
... „§ 275 Stellung des Betroffenen im Verfahren". d) Die Angabe zu § 278 wird wie folgt gefasst: „§ 278 Persönliche Anhörung des ... d) Die Angabe zu § 278 wird wie folgt gefasst: „ § 278 Persönliche Anhörung des Betroffenen". e) Die Angabe zu § 285 wird ... Staatskasse zu zahlen. § 292 Absatz 1 und 5 ist entsprechend anzuwenden." 14. § 278 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 278 Persönliche Anhörung des Betroffenen". b) In Absatz 1 Satz 1 werden vor ...
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