interne Verweise§ 158c FamFG Vergütung; Kosten (vom 01.01.2023) ... Aufwendungsersatz und die Vergütung sind stets aus der Staatskasse zu zahlen. § 292 Absatz 1 und 5 ist entsprechend anzuwenden. (4) Dem Verfahrensbeistand sind keine Kosten ...
Zitat in folgenden NormenBetreuer-Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz (BetrInASG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 391
Justizbeitreibungsgesetz (JBeitrG)
neugefasst durch B. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1926; zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 14 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
§ 1 JBeitrG (vom 01.01.2023) ... § 4b der Insolvenzordnung bestimmten Beträge; 4b. nach den §§ 168d, 292 und 292a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Mitteilungsverordnung (MV)
neugefasst durch B. v. 14.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 14
§ 2 MV Allgemeine Zahlungsmitteilungen (vom 01.01.2025) ... Satz 2 Nummer 1 gilt nicht für Zahlungen an Berufsbetreuer im Sinne von § 292 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie für Vergütungen an Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer im Sinne ...
Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
Artikel 10 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, 925; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
§ 15 VBVG Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung ... erwarten ist, die Festsetzung der Vergütung auch für zukünftige Zeiträume nach § 292 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beantragen. Für die Dauer der Festsetzung nach § 292 Absatz 2 des Gesetzes ... der freiwilligen Gerichtsbarkeit beantragen. Für die Dauer der Festsetzung nach § 292 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die Vergütungsansprüche als geltend gemacht nach § 16 Absatz 3. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 8 VBRRefG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vom 01.07.2022) ... folgt gefasst: „§ 289 (weggefallen)". g) Die Angabe zu § 292 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 292 Zahlungen an den ... g) Die Angabe zu § 292 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 292 Zahlungen an den Betreuer; Verordnungsermächtigung § 292a Zahlungen an die ... von Zahlungen Für das Verfahren zur Festsetzung von Zahlungen an den Vormund ist § 292 Absatz 1 und Absatz 3 bis 6 entsprechend anzuwenden. § 168e Beendigung der Vormundschaft Bestehen ... und die Vergütung des Verfahrenspflegers sind stets aus der Staatskasse zu zahlen. § 292 Absatz 1 und 5 ist entsprechend anzuwenden." 14. § 278 wird wie folgt geändert: ... Person zur Wahrnehmung dieser Betreuung nicht geeignet erscheint" ersetzt. 24. § 292 wird durch die folgenden §§ 292 und 292a ersetzt: „§ 292 ... nicht geeignet erscheint" ersetzt. 24. § 292 wird durch die folgenden §§ 292 und 292a ersetzt: „§ 292 Zahlungen an den Betreuer; ... 24. § 292 wird durch die folgenden §§ 292 und 292a ersetzt: „ § 292 Zahlungen an den Betreuer; Verordnungsermächtigung (1) Das Gericht setzt auf ... § 292a Zahlungen an die Staatskasse (1) Mit der Festsetzung nach § 292 Absatz 1 legt das Gericht zugleich Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen fest, die der Betroffene nach ...
Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2449
Artikel 2 MVÄndV Weitere Änderung der Mitteilungsverordnung ... Satz 2 Nummer 1 und 2 gilt nicht für Zahlungen an Berufsbetreuer im Sinne von § 292 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie für Vergütungen an Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer im Sinne ...
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