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Zitierungen von § 331 FamFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 331 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 332 FamFG Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit (vom 01.01.2023)
... Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anordnung nach § 331 bereits vor der persönlichen Anhörung des Betroffenen sowie vor Anhörung und ...
§ 334 FamFG Einstweilige Maßregeln (vom 01.01.2023)
... §§ 331 , 332 und 333 gelten entsprechend, wenn nach § 1867 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2426
Artikel 2 ZwBetreuRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... 312 Nr. 3" durch die Angabe „§ 312 Nummer 4" ersetzt. 11. In § 331 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „§ 312 Nummer 1 und 3" durch die Wörter „§ ...
Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
G. v. 18.02.2013 BGBl. I S. 266; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
Artikel 2 ZwBetrRG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... Einrichtung tätig ist, in der der Betroffene untergebracht ist." 5. § 331 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. ein ärztliches Zeugnis ...
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
G. v. 19.06.2019 BGBl. I S. 840
Artikel 3 FixRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... durch das Wort „Unterbringungsmaßnahme" ersetzt. 12. In § 331 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „in den Fällen des § 312 Nummer 1, 3 und 4 muss der Arzt, ...
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