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Zitierungen von § 346 FamFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 346 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 36b RPflG Übertragung von Rechtspflegeraufgaben auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vom 01.08.2022)
... bei der Annahme von Testamenten und Erbverträgen zur amtlichen Verwahrung nach den §§ 346 , 347 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
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