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Zitierungen von § 472 FamFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 472 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 473 FamFG Vorlegung der Zinsscheine (vom 15.10.2016)
... §§ 471 und 472 sind insoweit nicht anzuwenden, als die Zins-, Renten- oder Gewinnanteilscheine, deren ...
§ 474 FamFG Abgelaufene Ausgabe der Zinsscheine
... sechs Monate abgelaufen sind; das gilt nicht, wenn die Voraussetzungen der §§ 471 und 472 gegeben ...
§ 475 FamFG Anmeldezeitpunkt bei bestimmter Fälligkeit (vom 01.04.2012)
... im Bundesanzeiger noch nicht eingetreten ist, und sind die Voraussetzungen der §§ 471 bis 474 nicht gegeben, ist der Anmeldezeitpunkt so zu bestimmen, dass seit dem Verfalltag sechs ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2222
Artikel 2 SachVRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... bestätigten Dispache findet die Vollstreckung statt." 9. In § 472 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „der zuletzt ausgegebenen Scheine" durch die ... wird die Angabe „§§ 470 und 471" durch die Angabe „§§ 471 und 472 " ...
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