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Zitierungen von § 352d FamFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 352d FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 354 FamFG Sonstige Zeugnisse (vom 17.08.2015)
... Die §§ 352 bis 353 gelten entsprechend für die Erteilung von Zeugnissen nach den §§ 1507 und ...
§ 373 FamFG Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft (vom 17.08.2015)
... und 74 der Schiffsregisterordnung gelten § 345 Abs. 1 sowie die §§ 352, 352a, 352c bis 353 und 357 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 11 IntErbRVGEG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... § 352c Gegenständlich beschränkter Erbschein § 352d Öffentliche Aufforderung § 352e Entscheidung über ... zu übersenden." 4. § 352 wird durch die folgenden §§ 352 bis 352e ersetzt: „§ 352 Angaben im Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; ... befindlich, wenn für die Klage ein deutsches Gericht zuständig ist. § 352d Öffentliche Aufforderung Das Nachlassgericht kann eine öffentliche ... gefasst: „§ 354 Sonstige Zeugnisse (1) Die §§ 352 bis 353 gelten entsprechend für die Erteilung von Zeugnissen nach den §§ 1507 und ...
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