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Zitierungen von § 155b FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 155b FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 88 FamFG Grundsätze (vom 15.10.2016)
... Verfahren sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Die §§ 155b und 155c gelten ...
§ 155c FamFG Beschleunigungsbeschwerde (vom 15.10.2016)
... Der Beschluss nach § 155b Absatz 2 Satz 1 kann von dem Beteiligten innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der ... entscheidet das Oberlandesgericht, wenn das Amtsgericht den Beschluss nach § 155b Absatz 2 Satz 1 gefasst hat. Hat das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof den ... durchzuführen. (4) Hat das Gericht innerhalb der Monatsfrist des § 155b Absatz 2 Satz 1 keine Entscheidung über die Beschleunigungsrüge getroffen, kann der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 19 RVG Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen (vom 31.10.2024)
... das Leitentscheidungsverfahren nach der Zivilprozessordnung, die Beschleunigungsrüge nach § 155b des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; 4. das Verfahren vor dem beauftragten oder ersuchten Richter; 5. das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2222
Artikel 2 SachVRÄndG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... der Angabe zu § 155a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 155b Beschleunigungsrüge § 155c Beschleunigungsbeschwerde". c) ... „(3) Die Verfahren sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Die §§ 155b und 155c gelten entsprechend." 3. § 145 wird wie folgt geändert: ... nicht angefochten werden." 4. Nach § 155a werden die folgenden §§ 155b und 155c eingefügt: „§ 155b Beschleunigungsrüge (1) ... 155a werden die folgenden §§ 155b und 155c eingefügt: „§ 155b Beschleunigungsrüge (1) Ein Beteiligter in einer in § 155 Absatz 1 ... § 155c Beschleunigungsbeschwerde (1) Der Beschluss nach § 155b Absatz 2 Satz 1 kann von dem Beteiligten innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der ... entscheidet das Oberlandesgericht, wenn das Amtsgericht den Beschluss nach § 155b Absatz 2 Satz 1 gefasst hat. Hat das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof den Beschluss ... durchzuführen. (4) Hat das Gericht innerhalb der Monatsfrist des § 155b Absatz 2 Satz 1 keine Entscheidung über die Beschleunigungsrüge getroffen, kann der ...
Artikel 5 SachVRÄndG Folgeänderungen
... ein Komma und die Wörter „die Beschleunigungsrüge nach § 155b des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...
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