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Zitierungen von § 214a FamFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 214a FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 216a FamFG Mitteilung von Entscheidungen (vom 10.03.2017)
... die Mitteilung unterrichtet werden. Für den bestätigten Vergleich nach § 214a gelten die vorstehenden Bestimmungen ...
Zitat in folgenden Normen
Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
Artikel 1 G. v. 11.12.2001 BGBl. I S. 3513; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3513
§ 4 GewSchG Strafvorschriften (vom 01.10.2021)
... oder 2. Verpflichtung aus einem Vergleich zuwiderhandelt, soweit der Vergleich nach § 214a Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 oder 3 dieses Gesetzes, jeweils auch in Verbindung mit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
G. v. 01.03.2017 BGBl. I S. 386
Artikel 3 NachstSVG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... wird nach der Angabe zu § 214 folgende Angabe eingefügt: „ § 214a Bestätigung des Vergleichs". 2. Nach § 214 wird folgender § 214a ... 214a Bestätigung des Vergleichs". 2. Nach § 214 wird folgender § 214a eingefügt: „§ 214a Bestätigung des Vergleichs ... 2. Nach § 214 wird folgender § 214a eingefügt: „ § 214a Bestätigung des Vergleichs Schließen die Beteiligten einen Vergleich, hat ... wird folgender Satz angefügt: „Für den bestätigten Vergleich nach § 214a gelten die vorstehenden Bestimmungen ...
Artikel 4 NachstSVG Änderung des Gewaltschutzgesetzes
... oder 2. Verpflichtung aus einem Vergleich zuwiderhandelt, soweit der Vergleich nach § 214a Satz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 oder 3 dieses Gesetzes, jeweils auch in Verbindung mit ...
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