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Synopse aller Änderungen des FamFG am 01.01.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2024 durch Artikel 5 des GüRegAbG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des FamFG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

FamFG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
FamFG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 31.10.2022 BGBl. I S. 1966
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 374 Registersachen


Registersachen sind

1. Handelsregistersachen,

(Text alte Fassung)

2. Genossenschaftsregistersachen,

3. Partnerschaftsregistersachen,

4. Vereinsregistersachen.

(Text neue Fassung)

2. Gesellschaftsregistersachen,

3. Genossenschaftsregistersachen,

4. Partnerschaftsregistersachen,

5.
Vereinsregistersachen.