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Zitierungen von § 14 FamGKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamGKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 FamGKG Ausnahmen von der Abhängigmachung (vom 01.01.2021)
... § 14 gilt nicht, 1. soweit dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist,  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 5 2. KostRMoG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Abhängigmachung in bestimmten ... a) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Abhängigmachung in bestimmten Verfahren". b) In der Angabe zu § 20 ... Wörter „und die elektronische Übermittlung" gestrichen. 7. § 14 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 14 Abhängigmachung in bestimmten Verfahren". b) In Absatz 1 Satz 1 werden die ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG)
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2591; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 10 EuKoPfVODG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 14 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Absatz 1 gilt nicht für den ...