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Zitierungen von § 21 FamGKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamGKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 FamGKG Abhängigmachung in bestimmten Verfahren (vom 18.01.2017)
... (3) Im Übrigen soll in Verfahren, in denen der Antragsteller die Kosten schuldet (§ 21 ), vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche Handlung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1964
Artikel 3 EUGewSchVGEG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... (BGBl. I S. 890) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 21 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Gewaltschutzssachen" die Wörter ...
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