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Zitierungen von § 40 FamGKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamGKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 5 2. KostRMoG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... durch die Wörter „Antrag und einem Widerantrag" ersetzt. 18. § 40 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Endet das Verfahren, ohne dass solche ...
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