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Zitierungen von § 43 FamGKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamGKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 FamGKG Verbund (vom 01.01.2021)
... Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 4.000 Euro; eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 5 2. KostRMoG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... „3.000 Euro" durch die Angabe „5.000 Euro" ersetzt. 20. In § 43 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „2.000 Euro" durch die Angabe „3.000 Euro" ...
 
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