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Zitierungen von § 43 FamGKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 FamGKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FamGKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 44 FamGKG Verbund (vom 01.01.2021)
... Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 4.000 Euro; eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 5 2. KostRMoG Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
... „3.000 Euro" durch die Angabe „5.000 Euro" ersetzt. 20. In § 43 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „2.000 Euro" durch die Angabe „3.000 Euro" ...
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